Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Beim Kauf von Waren in der Europäischen Union haben Sie als Verbraucherin oderVerbraucher ein gesetzliches Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren. Die folgende Mitteilung derEuropäischen Kommission fasst Ihre wichtigsten Rechte zusammen.

Harmonisierte Mitteilung der Europäischen Kommission zur gesetzlichenGewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in derEuropäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte geltend machen,wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufermüssen kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen einePreisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land: europa.eu/youreurope/garantien
Mitteilung in voller Größe öffnen